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Tarifverhandlungen

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Paradigmenwechsel in der Zeitarbeit

BZA und DGB unterschreiben flächendeckenden Tarifvertrag für die Zeitarbeit

Am 11. Juni 2003 haben sich DGB und BZA in Frankfurt über einen Tarifvertrag geeinigt. Am 21.07.2003 wurde die endgültige Fassung verabschiedet

Die Grundvoraussetzungen für die Verhandlungen waren nicht optimal, denn die Alternative der Zeitarbeitsbranche hätte "Equal Treatment" gelautet.

Durch seine hartnäckige, an der wirtschaftlichen Machbarkeit orientierten Verhandlungen konnte der BZA einen Tarifvertrag erreichen, der die zur Zeit bestmöglichsten Tarife darstellt. Auch wenn der BZA nach wie vor der Auffassung ist, dass die Branche weit mehr für den Arbeitsmarkt tun könnte, wenn sie von den Regulierungen weggeblieben wäre. Der Gesetzgeber ließ jedoch keine andere Möglichkeit offen. Momentan kann die Branche mit dem Erreichten außerordentlich zufrieden sein. Alle Zeitarbeitsunternehmen, die sich dem BZA Tarifvertrag mit dem DGB anschließen und unterliegen dem Tarifwerk, das wirtschaftlich vertretbar, ordnungspolitisch verlässlich und in der in der Praxis anwendbar ist.

 

 

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